Glasversicherung

Vorsicht: zerbrechlich

Dass Glas zerbrechlich ist, weiß jeder. Aber haben Sie sich bereits Gedanken gemacht, welche Kosten auf Sie und Ihren Betrieb zukommen können, wenn
eine Ihrer Scheiben zerstört wird? 

Weil ein Aufschub der Reparatur meistens nicht möglich ist, müssen Sie sofort handeln. Leider ist das nötige Kapital für die Reparatur oft nicht verfügbar.

Sinnvoll für Betriebe, deren Gebäude mit Glasfassaden, großen Einzelscheiben, Spiegelflächen oder Vitrinen ausgestattet sind.

Am Gebäude: Fertig eingesetzte oder montierte Scheiben, Platten und Spiegel aus Glas von Fenstern, Türen, Balkonen, Terrassen, Wänden, Wintergärten, Veranden, Loggien, Wetterschutzvorbauten und Dächern.

Im Gebäude/Mobiliar: Glasscheiben und -platten von Bildern, Schränken, Vitrinen, Stand-, Wand- und Schrankspiegeln sowie Innentürverglasungen.

Zusätzlich gegen Mehrbeitrag versicherbar:
Scheiben und Platten aus Kunststoff, Platten aus Glaskeramik, Glasbausteine und Profilgläser, Lichtkuppeln aus Glas und Kunststoff, Aquarien, Terrarien, Leuchtreklamen und Bleiverglasungen.

Bei der Glasbruchversicherung handelt es sich um eine „Allgefahren-Versicherung“. D.h. es ist jede Ursache des Glasbruchs versichert. Als Glasbruch gilt das vollständige Brechen des Glases durch die komplette Dicke.

  • Beschädigungen der Oberflächen oder Kanten von Glasflächen wie z.B. Schrammen, Muschelausbrüche oder auch Kratzer
  • Mehrscheiben-Isoliergläser, die aufgrund undichter Randverbindungen „blind“ werden.
  • Aquarien, Terrarien, Leuchtreklamen, Hohlgläser, Bleiverglasungen, Photovoltaikanlagen (nur bei zusätzlicher Versicherung)

Der Versicherungsschutz besteht nur für fest montierte Scheiben sowie für die Mobiliarverglasung am Versicherungsort, also die im Versicherungsvertrag bezeichneten Gebäude oder Räume von Gebäuden.

Die Versicherungssumme wird pauschal über die Größe der Nutzfläche ermittelt.

Größere Glasscheiben (über 6-8 m2) z.B. Schaufenster müssen separat versichert werden. Diese werden in der Regel nicht von der pauschalen Glasversicherung erfasst.

Die Leistung für den Ersatz der zerbrochenen Scheiben erfolgt normalerweise als Naturalersatz. Das heißt, der Versicherer beauftragt ein Unternehmen mit dem Ersatz der gebrochenen Scheiben. Mitversichert sind darüber hinaus auch sonstige notwendige Maßnahmen, die Kosten verursachen, wie z.B. Notverglasungen, Kräne oder auch Gerüste.

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