Rechtsschutz Gewerbe
Immer auf der sicheren Seite!
Im gewerblichen Bereich kann es schnell zu einem Rechtsstreit kommen, z.B. bei Streitigkeiten mit einem Arbeitnehmer oder Verstößen gegen das Datenschutzgesetz. Bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommen dann oft hohe Kosten auf den Kläger bzw. Beklagten zu.
Mit einer Rechtsschutz-Versicherung können Sie vorsorgen.
Für wen sind die Versicherungen?
Für alle Firmen und Freiberufler, die sich vor den finanziellen Risiken eines Rechtsstreites schützen wollen.
Was ist versichert?
Die im vereinbarten Umfang erforderlichen Leistungen für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Versicherungsnehmers bzw. der Versicherten.
Wer ist versichert?
- Versicherungsnehmer
- Arbeitnehmer/-in in Ausübung ihrer Tätigkeiten für den Versicherungsnehmer
Welche Leistungen sind u.a. versicherbar?
- Rechtsschutz für Firmen und Selbstständige
- Verkehrs-Rechtsschutz
- Privat-Rechtsschutz für den Inhaber/Geschäftsführer
- Rechtsschutz für Eigentümer, Mieter und Vermieter von Wohnungen und Grundstücken
- Fahrer-Rechtsschutz
- Spezial-Straf-Rechtsschutz
- Versicherungs-Vertrags-Rechtsschutz
- Vertrags-Rechtsschutz für Hilfsgeschäfte
- Forderungsmanagement (i. d. Reg. durch Kooperation des Versicherers mit einem externen Dienstleister)
Soweit vereinbart sind u. a. folgende Leistungsarten im Deckungsumfang enthalten:
Schadenersatz-Rechtsschutz, Arbeits-Rechtsschutz, Steuer-Rechtsschutz, Sozialgerichts-Rechtsschutz, Straf-Rechtsschutz, Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz, Rechtsschutz für Opfer von Gewaltstraftaten, Daten-Rechtsschutz vor Gerichten
Für bestimmte Berufsgruppen ist es möglich einen Firmen-Vertrags-Rechtsschutz abzuschließen.
Welche Leistungen sind u.a. grundsätzlich nicht versicherbar?
- Baurechtsstreitigkeiten
- Streitigkeiten aus dem Bereich des Familien-, Lebenspartnerschafts und Erbrechtes
- Streitigkeiten des Versicherungsnehmers und mitversicherter Personen untereinander
- Kapitalanlagestreitigkeiten
- Streitigkeiten vor internationalen Gerichtshöfen und Verfassungsgerichten
- Vorsätzlich begangene Straftaten (rechtkräftiges Urteil)
- Vertragsrechtliche Streitigkeiten (z. B. Forderungen an Kunden, Gewährleistungsansprüche von Kunden, etc.)
Welche Zahlungen werden im Schadensfall geleistet?
Der Versicherer zahlt die Kosten und Kostenvorschüsse, die zur Wahrnehmung der rechtlichen Interessen notwendig sind, abzüglich der vertraglich vereinbarten Selbstbeteiligung:
- Kosten des Anwaltes nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
- Gerichtskosten einschließlich der Entschädigung für Zeugen und Sachverständige
- Kosten des Prozessgegner, soweit diese der Versicherte zu tragen hat
Was ist zu beachten?
Es empfiehlt sich, vor erster Konsultierung eines Anwalts immer zunächst das Gespräch mit dem Rechtsschutzversicherer zu suchen. So können Sie im Vorfeld prüfen lassen, ob ein Rechtsstreit aussicht auf Erfolg hat, den Versicherungsumfang konkret abgenzen und sich eine verbindliche Deckungszusage geben lassen.
Für einzelne Bausteine der Rechtsschutzversicherung kann eine Wartezeit vereinbart sein. Für Versicherungsfälle die sich innerhalb dieser Wartezeit oder vor dem Versicherungsbeginn ereignen, besteht kein Versicherungsschutz.